ACHTUNG ab 1. JULI 2024 – Stornogebühr bei unentschuldigtem Nichterscheinen eines Kassatermins
ACHTUNG ab 1. JULI 2024 –
Leider kommen viele Patienten nicht zu Ihrem Kassatermin.
Daher sehe ich mich gezwungen eine Stornogebühr zu verlangen.
Auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen eines Kassatermins wird eine Stornogebühr von 50.- Euro verrechnet. Absage per email 24 Stunden vorher !!!