ACHTUNG ab 1. JULI 2024 – Stornogebühr bei unentschuldigtem Nichterscheinen eines Kassatermins

ACHTUNG ab 1. JULI 2024 –

 

Leider kommen viele Patienten nicht zu Ihrem Kassatermin.

Daher sehe ich mich gezwungen eine Stornogebühr zu verlangen.

Auch bei unentschuldigtem Nichterscheinen eines Kassatermins wird eine Stornogebühr von 50.- Euro verrechnet. Absage per email 24 Stunden vorher !!!